Einstweilige Anordnung gegen die FHL

Einstweilige Anordnung gegen die FHL wegen Löschung des Links auf meine Homepage beantragt

Senftenberg, 14.01.2007

Gegen die Entscheidung der Hochschulleitung, den Link auf meine extern gehostete Homepage nicht wieder herzustellen, habe ich in der vergangenen Woche Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus eingelegt. Im Verhalten der FHL-Leitung sehe ich einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie einen unzulässigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Wissenschaft und Lehre. Außerdem ist diese Maßnahme unverhältnismäßig.