Cottbus, 19.6.2011
– Absicht oder Unfähigkeit? –
„Soziale Arbeit“ und „Instrumental- und Gesangspädagogik“ entscheiden über die Zukunft der BWL-Studiengänge … angeblich.
Den vom Wahlamt der Hochschule Lausitz am 17.06.11 veröffentlichten Wahlergebnissen zufolge wird der zukünftige Fakultätsrat in der Gruppe der Professoren von fünf Kollegen der Studiengänge „Soziale Arbeit“ und „Instrumental- und Gesangspädagogik“ dominiert. Der an der HS Lausitz stärkste Studiengang BWL konnte nur einen Sitz erlangen. In der Gruppe der Akademischen Mitarbeiter des Fakultätsrates ist die BWL nicht vertreten.
Zur Fakultätswahl am 16.6.11 waren drei Professoren-Listen angemeldet. Bei 24 Wählern wurden 89 abgegebene gültige Stimmen für die auf den Listen stehenden Bewerber ausgezählt. Diese 89 Voten für die Listenkandidaten bildeten die Grundlage für die Berechnung der Sitzverteilung im neuen Fakultätsrat.
89 Stimmen bei 24 Wählern!
Dass sich die Hochschule Lausitz mit der Einhaltung demokratischer Prinzipien schwer tut, hat sie in der Vergangenheit bereits mehrfach gezeigt:
• Bei Fachbereichsratswahlen wurde von der Hochschulleitung schon mal nur ein Kandidat zugelassen.
• Die Wahlfreiheit wurde durch Androhung schwerwiegender Konsequenzen eingeschränkt (Auflösung des Fachbereiches bei Nicht-Wahl des einzigen von der Hochschulleitung vorgeschlagenen Kandidaten).
• Entzug aller Mitwirkungsrechte von Professoren zur Durchsetzung von Entscheidungen der Hochschulleitung (Der Fachbereichsrat IEM entschied über die Abschaffung des BWL-Diplomstudiengangs, obwohl der FBR aus einer Wahl ohne Beteiligung der BWL hervorgegangen war).
• Bildung von Wahlgruppen, die sicher stellen, dass unbequeme Wähler bei Mehrheitswahlen keinen Einfluss bekommen können (Integration des aufgelösten Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften in den FB IEM).
• Schriftlich eingereichte Anträge für den Akademischen Senat wurden vom Präsidenten der HS Lausitz zurückgehalten.
Neu ist die Beeinflussung von Wahlergebnissen durch Wahlfälschung eines erfahrenen Wahlvorstandes, der nicht zum ersten Mal eine Wahl an der HS Lausitz zu verantworten hat:
Verstoß gegen den Grundsatz gleicher Wahl
und die Wiedereinführung des Klassenwahlrechts.
Nicht nur § 60 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes schreibt vor, dass Wahlen in gleicher Wahl zu erfolgen haben. Im Gegensatz zum nicht demokratischen Klassenwahlrecht darf keine unterschiedliche Gewichtung der Stimmen des Wählers nach seiner Zugehörigkeit zu einer Klasse erfolgen.
In den Fakultätswahlen am 16.6.11 konnten die Professoren innerhalb einer Liste bis zu 6 Stimmen auf die dort zur Wahl stehenden Kandidaten abgeben. Wähler der Liste „Soziales und Musik“ mit sieben Kandidaten konnten bis zu 6 Stimmen vergeben, aber Wähler der Liste 1 (BWL) beispielsweise nur maximal 3 Stimmen, weil sich dort nur drei Kandidaten zur Wahl gestellt hatten.
In dem vom Wahlvorstand der HS Lausitz bekannt gegebenen Wahlergebnis wird entsprechend deutlich, dass die 12 Wähler der beiden BWL-Listen mit nur 23 Stimmen die Sitzverteilung im zukünftigen Fakultätsrat mitbestimmen konnten, die Wähler der Liste „Soziales und Musik“ mit ebenfalls 12 Wählern aber mit dem fast 3-fachen Gewicht, nämlich 66 Stimmen, die Berechnung der Sitzverteilung beeinflussten.
Verstoß gegen § 29 Abs. 1 und § 30 Abs. 1 der Wahlordnung der HS Lausitz
Die Wahlordnung der Hochschule Lausitz schreibt in § 29 Abs. 1 vor, dass bei einer Listenwahl die Wahlberechtigten ihre Stimmen nur für den gesamten Wahlvorschlag (Vorschlagsliste) abgeben können.
In § 30 Abs. 1 ist geregelt, wie bei einer Gruppenwahl die Stimmen für die Ermittlung der Sitzverteilung auszuzählen sind. Dem folgend wurden in den Fakultätsrat „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Musikpädagogik“ nach dem Wählerwillen tatsächlich 3 Kandidaten des Studiengangs BWL und 3 Kandidaten der Studiengänge „Soziale Arbeit“ und „Instrumental- und Gesangspädagogik“ gewählt.
Das Wahlergebnis zu den Fakultätswahlen vom 16.6.11 habe ich heute wegen Wahlfälschung aufgrund der rechtswidrigen Stimmenauszählung angefochten.